Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
es klingt beinahe wie ein „Halteverbots-Schild“-bürgerstreich, aber es ist doch tatsächlich der traurige Ernst der Wiesbadener Stadtverwaltung: das Pariser Modell.
Um die Straßen Wiesbadens bequem reinigen zu können müssen die Bürger weichen und unzumutbare Umstände in Kauf nehmen, die schon an Einschränkung der persönlichen Freiheit und Drangsalierung grenzen.
Die Parkplatzsituation in der Kapellenstraße, der Friedrich-Otto-Straße und dem Dambachtal ist ohnehin schon sehr angespannt, erst recht wenn Veranstaltungen in der Stadt stattfinden.
Nun muss man als Anwohner, trotz des Anwohnerparkausweises, auch noch aufpassen, dass die eben mit Glück erhaschte Parklücke tatsächlich auch noch am nächsten Tag zum Parken freigegeben ist und nicht der Abschleppdienst droht, weil die Straßenreinigung ansteht.
Wie verhält es sich mit älteren Bürgen, die nicht mehr so weit laufen können, oder Familien mit Kleinkindern und diversem Gepäck und was ist im Falle plötzlicher unverschuldeter Abwesenheit oder Bewegungseinschränkung durch Unfall oder Krankheit?
Die Antwort des Ordnungsamts auf die berechtigte Frage einer Bürgerin aus der Kellerstraße, wo man denn bitteschön parken solle wenn auch die Straßenabschnitte rund um das eigene Quartier vom Halteverbot betroffen sind und wie das während einer urlaubsbedingten Abwesenheit funktionieren solle, ist ja an Arroganz nicht zu überbieten:
Das Amt könne nicht die organisatorischen Probleme der Fragestellerin lösen und man könne ja schließlich das Fahrzeug auf einer Privatfläche abstellen oder die Autoschlüssel in der Nachbarschaft abgeben (nachzulesen im WK vom Samstag den 3. September 2016).
Es dürften nun eher die wenigsten Anwohner über private Abstellflächen auf den Grundstücken verfügen und was ist wenn der während der Urlaubszeit das Auto umparkende Nachbar einen Unfall verursacht? Dieser ist schließlich nicht als möglicher Fahrzeugführer bei der KFZ-Haftpflicht gemeldet und ob seine private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt, ist zu bezweifeln.
Davon ganz abgesehen, ist dies sicher nicht für jeden Autobesitzer die beste Option, das Auto in des freundlichen Nachbars Hände zu geben, denn ein ungewohntes Auto ein- und auszuparken, stellt nicht unbedingt die leichteste Übung dar.
Wenn man sich nun die Denkweise des Ordnungsamtes in Erinnerung ruft, könnte man sich mit einem geringen Maß an Sarkasmus dazu nun den amtlichen Einwand vorstellen, es gäbe ja heutzutage Einpark-Hilfssysteme...
Ich glaube, und dies sehen auch viele meiner Nachbarn in der Kapellenstraße so, dass das Pariser Modell, auch wenn es vom Bundesverwaltungsgericht für rechtens entschieden wurde, den Anwohner und Bürger Wiesbadens in seiner Freiheit und Lebensqualität erheblich einschränkt.
Man sollte die Anwendung des Pariser Modells noch einmal grundsätzlich überdenken und nicht dem Straßenreinigungsdienst Vorrang vor den Bedürfnissen der Bewohner geben.
Schließlich bezahlen die Anwohner diesen Dienst mit ihren Gebühren und dürften damit auch eine komfortable Anpassung an die Wohn- und Parksituation erwarten.
Dass der Winterdienst stets sehr unzureichend ist und Eigentümer und Anwohner verpflichtet sind, vor ihren Grundstücken Schnee und Eis selbst zu entfernen, wird von städtischer Seite gerne vergessen und sei hier nur am Rande erwähnt.